
Der erste Schritt bei der Abwicklung eines finanziellen/operativen Vorgangs. Darauf folgen die Überprüfung und die Feststellung durch den Anweisungsbefugten sowie die Ausführung durch den Rechnungsführer. Die Einleitung sowie die Ex-ante- und die Ex-post-Überprüfung eines Vorgangs sind zwangsläufig getrennte Funktionen. Siehe "Überprüfung"...
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